Diese Erklärung gilt für diejenigen, die Huai 'an PX Intelligent Manufacturing Co., LTD werden möchten.(im Folgenden als PXID bezeichnet).Bei der Beantragung einer Franchise über diese offizielle Website (http://www.pxid.com) hat der Antragsteller die rechtlichen Hinweise sorgfältig gelesen und vollständig verstanden.Der ANTRAGSTELLER akzeptiert nun freiwillig den gesamten Inhalt der Erklärung ohne Änderungen und verpflichtet sich, die Erklärung einzuhalten.
(1) Der Bewerber verpflichtet sich, das auf der offiziellen Website veröffentlichte „Brand Alliance-Bewerbungsformular“ vollständig, objektiv und wahrheitsgemäß auszufüllen und die im „Brand Alliance-Bewerbungsformular“ geforderten Materialien und Informationen bereitzustellen.Wenn PXID aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben des Antragstellers ein negatives Urteil über die Bewerbung des Antragstellers und die entsprechenden Konsequenzen fällt (z. B. ein Scheitern der Bewerbung, wodurch der Antragsteller zusätzliche relevante Materialien anbieten muss usw.), trägt der Antragsteller die Konsequenzen selbst ;
(2) Der Antragsteller verpflichtet sich, dass die gemäß den Anforderungen des auf der offiziellen Website veröffentlichten „Brand Alliance Application Form“ bereitgestellten Materialien und Informationen wahr, korrekt und gültig sind.Wenn die vom Antragsteller eingereichten Bewerbungsunterlagen oder Informationen aus irgendeinem Grund unwahre oder falsche Inhalte enthalten, hat PXID das Recht, zu entscheiden, die Bewerbung des Antragstellers nicht zu berücksichtigen, seine Absicht zur Zusammenarbeit mit PXID sofort zu beenden oder jede Vereinbarung sofort zu kündigen unterzeichnet und bestätigt von PXID und dem Antragsteller;
(3) Der Bewerber erklärt sich bereit, freiwillig alle Verpflichtungen und rechtlichen Verantwortlichkeiten zu übernehmen, die sich aus dem Bewerbungsprozess als PXID-Markenvertreter ergeben;
(4) Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass PXID die vom Antragsteller übermittelten Daten und Informationen sorgfältig recherchiert, prüft und aktiv mitwirkt.Die Untersuchung, Daten- und Informationsprüfung durch PXID stellt keine Verletzung der gesetzlichen Rechte des Antragstellers dar;
(5) PXID verpflichtet sich, die vom Bewerber übermittelten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln.PXID ist für die Aufbewahrung und Verwaltung aller Dokumente (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Originale oder Kopien, gescannte Kopien, Faxkopien), Kopien, audiovisuelle Materialien, Bilder und andere Materialien und Informationen verantwortlich, die der Antragsteller PXID währenddessen zur Verfügung gestellt hat des Bewerbungsprozesses (PXID übernimmt hiermit keine Gewähr für die absolute Integrität und Sicherheit der vom Bewerber bereitgestellten Materialien).Wenn der Antragsteller ein von der PXID Company autorisierter Markenvertreter wird, werden alle oben genannten Informationen von der PXID Company im Geschäfts- und Werbebereich der Elektromarke PXID verwendet.Wenn der Antragsteller nicht zum autorisierten Vertreter der PXID Company wird, stimmt der Antragsteller zu, dass die PXID Company die vom Antragsteller bereitgestellten Materialien und Informationen entsorgt und vernichtet.
(6) Wenn das PXID-Unternehmen im Rahmen der Bewerbung um den Beitritt als Markenvertreter bei PXID verlangt, dass der Bewerber andere relevante Bewerbungsunterlagen gemäß tatsächlichen oder spezifischen Umständen bereitstellt, sollte der Bewerber diese rechtzeitig bereitstellen;
(7) Wenn der Antrag des Antragstellers von der PXID-Gesellschaft genehmigt wird und eine Absichtserklärung mit der PXID-Gesellschaft unterzeichnet wird, sollte der Antragsteller über die volle Zivilfähigkeit, die Fähigkeit zur unabhängigen Entscheidungsfindung und die volle Leistungsfähigkeit für die in der Allianzabsicht festgelegten Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten verfügen Brief;
(8) Wenn sich aufgrund staatlicher Verbote und Verwaltungsverhaltens die derzeit geltenden Gesetze, Vorschriften, Abteilungs-, örtlichen Vorschriften, Vorschriften ändern, Feuer, Erdbeben, Überschwemmungen und andere extreme Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg, Stromausfälle, Stromausfall, Kommunikation usw. auftreten Bei Netzunterbrechungen und anderen unvorhersehbaren, unvermeidbaren, unüberwindbaren, unkontrollierbaren Ereignissen (Ereignisse höherer Gewalt), behördlich verursachten Schäden Dritter ist PXID nicht für Verzögerungen, Stagnationen, Ausfälle oder Daten- und Informationsfehler auf der Website oder dem Anwendungsdienst verantwortlich Netzwerk.
(9) In Anbetracht der Besonderheiten und Vernetzung der Website übernimmt das Unternehmen PXID keine Verantwortung für Hackerangriffe, Computervireninvasion, technische Anpassungen der Telekommunikationsabteilung oder Angriffe auf die staatlichen Internetkontrollen, die zur vorübergehenden Schließung oder Lähmung dieser Website führen oder Verzögerungen bei der Datenübermittlung, Fehler oder Ereignisse höherer Gewalt, die den normalen Betrieb dieser Website beeinträchtigen;
(10) Wenn Sie der Bewerbung um den Beitritt zum PXID-Markenvertreter für Elektroprodukte zustimmen, akzeptieren Sie die Bestimmungen der „Vertraulichkeitserklärung zur Zusammenarbeit mit dem PXID-Markenvertreter für Elektroprodukte“.
(11) Diese rechtliche Erklärung sowie die Änderungs-, Aktualisierungs- und endgültigen Auslegungsrechte liegen alle bei PXID.
Anhang: PXID-Markenvertreter für Elektroprodukte, rechtliche Erklärung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Huai 'an PX Intelligent Manufacturing Co., LTD.(im Folgenden als PXID-Unternehmen bezeichnet) gestattet es, Markenvertreter von PXID-Elektroprodukten (im Folgenden als PXID-Vertreter bezeichnet) zu werden, die relevanten Geschäftsgeheimnisse der PXID-Gesellschaft im Prozess der Zusammenarbeit zu nutzen, die rechtlich Eigentum der PXID-Gesellschaft ist.PXID-Agenten haben die Vertraulichkeitserklärung sorgfältig gelesen und vollständig verstanden, bevor sie die Geschäftsgeheimnisse von PXID nutzen.Der PXID-Vertreter akzeptiert hiermit freiwillig den vollständigen Inhalt der rechtlichen Erklärung ohne Änderung und verpflichtet sich, die rechtliche Erklärung einzuhalten.
Artikel 1 Geschäftsgeheimnisse
1. Die Geschäftsgeheimnisse von PXID im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen PXID Company und PXID-Agenten sind praktisch und der Öffentlichkeit nicht bekannt und können der PXID Company wirtschaftliche Vorteile bringen. PXID hat vertrauliche Maßnahmen für technische Informationen und Geschäftsinformationen ergriffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Technologielösungen, technisches Design, Schaltungsdesign, Herstellungsmethode, Formel, Prozessablauf, technische Indikatoren, Computersoftware, Datenbank, Forschung und Entwicklung, technische Berichte, Testberichte, experimentelle Daten, Testergebnisse, Zeichnungen, Muster, Prototypen, Modelle, Formen, Handbücher, technische Dokumentation und Korrespondenz zum Inhalt von Geschäftsgeheimnissen usw., die an PXID beteiligt sind.
2. Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Parteien umfasst andere Geschäftsgeheimnisse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: PXID-Unternehmen, alle Kundennamen, Adressen und Kontaktdaten, wie Nachfrageinformationen, Marketingpläne, Einkaufsinformationen, Preispolitik, Lieferkanäle, Produktion und Vertrieb Strategie, Aktivitätsplan, Personalzusammensetzung des Projektteams, Kostenbudget, Gewinn und unveröffentlichte Finanzinformationen usw.
3. PXID verlangt von Markenvertretern, dass sie in anderen Angelegenheiten Vertraulichkeitsverpflichtungen eingehen, die im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und relevanten Vereinbarungen (z. B. technischen Verträgen) stehen, die mit Markenvertretern unterzeichnet wurden.
Artikel 2 Quellen von Geschäftsgeheimnissen
Die technischen Informationen, Geschäfts-, Marketing-, Betriebsdaten oder Informationen im Zusammenhang mit dem Betrieb, die der PXID-Vertreter im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit erhält oder die sich aus der Zusammenarbeit ergeben, unabhängig davon, in welcher Form oder auf welchem Träger, unabhängig davon, ob sie dem Markenvertreter mitgeteilt werden mündlich, schriftlich oder in Bildern zum Zeitpunkt der Offenlegung sollten PXID-Agenten die oben genannten Geschäftsgeheimnisse wahren.
Artikel 3 Vertraulichkeitspflichten der Markenvertreter
Für PXID-Geschäftsgeheimnisse, die der Agent erfasst hat, verpflichtet sich der PXID-Agent hiermit und stimmt zu:
1. Der PXID-Vertreter muss die Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen in der Kooperationsvereinbarung und anderen zwischen dem PXID-Vertreter und dem PXID-Unternehmen unterzeichneten Vereinbarungen wahren.
2. PXID-Vertreter halten sich an die einschlägigen Vorschriften und rechtlichen Erklärungen zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, die auf der offiziellen Website der PXID Company (http://www.pxid.com./) veröffentlicht sind, und erfüllen die entsprechenden Vertraulichkeitspflichten und Kooperationspflichten mit PXID-Unternehmen.
3. Wenn ein PXID-Unternehmen oder ein Vertreter eine Kooperationsvereinbarung zur Regelung von Geschäftsgeheimnissen und Vertraulichkeit unterzeichnet hat, ist dies nicht perfekt und nicht klar. Der Markenvertreter sollte sich an die Haltung einer sorgfältigen und ehrlichen Person halten. Der PXID-Agent sollte die notwendigen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um diese aufrechtzuerhalten Die Zusammenarbeit mit der Firma PXID während des Zeitraums der Kenntnis oder des Besitzes gehört der Firma PXID oder einem Dritten.Das Unternehmen PXID verpflichtet sich jedoch zur Geheimhaltung der technischen und geschäftlichen Informationen.
4. Zusätzlich zur Erfüllung der Anforderungen der Zusammenarbeit mit der PXID Company verpflichtet sich der Markenvertreter, ohne die schriftliche Zustimmung der PXID Company keine anderen Dritten offenzulegen, zu informieren, zu veröffentlichen, zu veröffentlichen, zu unterrichten, zu übertragen, zu interviewen ( (insbesondere direkte oder potenzielle Geschäftskonkurrenten) Kenntnis von den technischen Informationen und Geschäftsinformationen haben, die PXID oder einem Dritten gehören, zu deren Geheimhaltung sich PXID jedoch verpflichtet.Darüber hinaus darf der PXID-Vertreter die vertraulichen Informationen nicht außerhalb der Erfüllung der Kooperationsvereinbarung und des Geschäfts mit der PXID-Gesellschaft verwenden.
5. Während der Dauer der Zusammenarbeit mit der PXID-Gesellschaft dürfen PXID-Vertreter ohne vorherige schriftliche Zustimmung der PXID-Gesellschaft keine ähnlichen Produkte mit der PXID-Gesellschaft entwickeln, produzieren oder betreiben oder gleichzeitig Positionen in anderen Unternehmen, Institutionen und sozialen Organisationen bekleiden, die ähnliche Produkte anbieten Dienstleistungen.Einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aktionäre, Partner, Direktoren, Vorgesetzte, Manager, Mitarbeiter, Vertreter, Berater und andere Positionen und damit verbundene Arbeiten.
6. Unabhängig davon, aus welchem Grund die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen PXID beendet wird, verpflichten sich die Vertreter von PXID dazu, die gleichen Vertraulichkeitsverpflichtungen zu übernehmen, wie z PXID-Unternehmen oder an Dritte weiterzugeben, das PXID-Unternehmen verspricht jedoch eine Verpflichtung zur Geheimhaltung technischer und geschäftlicher Informationen.
7. Der PXID-Agent darf nicht gegen die Bestimmungen der Erklärung und die Bedingungen der Vertraulichkeitsvereinbarung verstoßen, und zwar über Blogs, Twitter, WeChat und öffentliche Konten, persönliche Konten, Netzwerk-BBS, Postbar oder andere Netzwerkkanäle sowie an beliebigen Orten wie diesen Als BBS Vorträge hielt, enthüllte, veröffentlichte die PXID-Firma Geschäftsgeheimnisse und die Zusammenarbeit beinhaltet bestimmte vertrauliche Informationen.
8. PXID-Vertreter dürfen die an der Zusammenarbeit beteiligten Geschäftsgeheimnisse des PXID-Unternehmens nicht durch Kopieren, Reverse Engineering, Reverse Operation usw. nutzen. Der PXID-Vertreter muss eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit den Mitarbeitern und Vertretern des Markenvertreters unterzeichnen, die Zugang zu den Geschäftsgeheimnissen haben.Der Inhalt der Vereinbarung muss dieser Erklärung oder der Vertraulichkeitsvereinbarung ähneln und die Geschäftsgeheimnisse der PXID Company werden streng gewahrt.
Artikel 4 Ausnahmen vom Schutz von Geschäftsgeheimnissen
PXID stimmt zu, dass die obige Klausel nicht gilt für:
1. Das Geschäftsgeheimnis ist der breiten Öffentlichkeit zugänglich geworden oder wird es werden.
2.Er kann schriftlich nachweisen, dass der PXID-Agent das Geschäftsgeheimnis kannte und beherrschte, bevor er das Geschäftsgeheimnis von PXID erhielt.
Artikel 5 Rückgabe von Materialien im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen
Unabhängig davon, unter welchen Umständen der PXID-Vertreter eine schriftliche Anfrage von PXID erhält, muss der PXID-Vertreter alle Geschäftsgeheimnismaterialien und -dokumente, elektronischen Dokumente usw., Medien, die die Geschäftsgeheimnismaterialien enthalten, sowie alle Kopien oder Zusammenfassungen davon zurückgeben.Liegt das technische Material in einer Form vor, die nicht zurückgegeben werden kann, oder wurde es kopiert oder transkribiert, auf ein anderes Material, eine andere Form oder einen anderen Träger kopiert, wird der PXID-Vertreter es unverzüglich löschen.
Artikel 6 Verantwortung für die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen von Markenvertretern
1. Wenn der Markenvertreter die in Artikel 3 dieser rechtlichen Erklärung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen festgelegte Vertraulichkeitsverpflichtung nicht erfüllt, hat die PXID Company das Recht, vom Vertreter die Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes zu verlangen;Sollte ein Schaden entstanden sein, hat PXID das Recht, vom Vermittler Schadensersatz zu verlangen
2. Der in Absatz 1 Punkt 2 dieses Artikels genannte Schadensersatz umfasst:
(1) Als Schadenshöhe gilt der tatsächliche wirtschaftliche Schaden, der der Firma PXID durch die Verletzung der Geheimhaltungsvereinbarung und Offenlegung der Geheimhaltungserklärung durch den Auftragnehmer entsteht.
(2) Wenn es schwierig ist, den Schaden der PXID Company nach der tatsächlichen Situation zu berechnen, beträgt die Höhe des Schadensersatzes mindestens die Kosten, die der PXID Company im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bereits entstanden sind (einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen usw.). sonstige bereits an den Makler gezahlte Gebühren).
(3) Die von der PXID Company für den Schutz von Rechten und die Untersuchung der Vertragsverletzung und Offenlegung durch den Markenvertreter gezahlten Gebühren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Untersuchungs- und Beweiserhebungsgebühren, Anwaltskosten, Anwaltskosten und andere Kosten, die durch die Ergreifung rechtlicher Maßnahmen entstehen).
(4) Verstößt der Verstoß und die Offenlegung durch den Vertreter gegen die Geschäftsgeheimnisrechte der PXID-Gesellschaft in Bezug auf die Zusammenarbeit, kann die PXID-Gesellschaft beschließen, vom Vertreter die Haftung für Vertragsverletzungen gemäß dieser Erklärung und der Vertraulichkeitsvereinbarung zu verlangen oder dies zu verlangen Der Vertreter trägt die Haftung für Verstöße gemäß den einschlägigen nationalen Gesetzen und Vorschriften.
Artikel 7 Diese rechtliche Erklärung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie ihre Änderungs- und Aktualisierungsrechte gehören der Firma PXID.
Unser Kundendienstteam steht Ihnen Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr PST zur Verfügung, um alle E-Mail-Anfragen zu beantworten, die Sie über das untenstehende Formular einreichen.